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PERSÖNLICHE ASSISTENZ ist jede Form der persönlichen Hilfe, die Menschen mit einer Behinderung in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Wesentlich ist dabei, dass Assistenznehmer/innen selbst bestimmen, wer ihnen Assistenz leistet (Wahl der AssistentInnen), wann Assistenz geleistet wird (das ist jederzeit möglich, also Tag und Nacht), wo Assistenz geleistet wird (zu Hause, unterwegs, auf Urlaub) und welche Assistenz geleistet wird.

Deshalb fordern wir:

  • Information der behinderten Menschen über die Möglichkeiten des Arbeitgebermodells (z. B. durch Peer Counseling)
  • Information der Kostenträger
  • reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Assistent/innen
  • Anerkennung der behinderten Arbeitgeber als "Pflegebetrieb" und dadurch die Möglichkeit die Sachleistung der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen
  • Kostenträgerübergreifende Vereinbarungen unter Beteiligung der Betroffenen (trägerübergreifendes Budget)
  • Keine Unterversorgung bei der Festsetzung des Stundenbedarfs
  • Berücksichtigung der Arbeitgeberkompetenzen (Organisation, Personal, Anleitung, Finanzen)
  • Angemessene Bezahlung der Assistenten
  • Gleichgeschlechtliche Assistenz

Hierzu bieten wir behinderten Menschen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind folgendes an:

  • Allgemeine Beratung zur persönlichen Assistenz
  • Abrechnungsservice für behinderte Arbeitgeber
  • Assistenzvermittlung für behinderte Arbeitgeber

Logo Assistenzvermittlung

  • Assistenzmanagement für behinderte Arbeitgeber
  • Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Kostenträgern etc. bei der Durchsetzung und Durchführung des Arbeitgebermodells bzw. anderer Formen der persönlichen Assistenz
  • erforderlichenfalls Kontakte zu Anwalt für Arbeitsrecht bzw. Sozialrecht/Verwaltungsrecht
  • Unterstützung bei der Aufstellung des Assistenzbedarfs zur Vorlage beim Kostenträger
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen des zu beantragenden Assistenzbedarfs, sowie der Kosten der einzustellenden Assistenzpersonen
Der Arbeitskreis teilhabeorientierte Pflege bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege erstellt, die Sie hier herunterladen können.

Als Ergebnis eines europäischen Projekts können Sie hier die Mustergültige Politik für persönliche Assistenz in Europa, aufgestellt von Dr. Adolf Ratzka, Schweden, herunterladen.



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