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Forderung nach Einführung eines Gesetzes zur "Sozialen Teilhabe"

 
Mit der Ratifizierung des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Konvention) verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland die freie Wahl des Aufenthaltsortes und ein Leben in der Gemeinde zu garantieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Aussonderung zu ergreifen und Ansprüche auf die erforderliche persönliche Assistenz vorzusehen. Das gegenwärtige Unterstützungs-system für Menschen mit Behinderung wird diesem Anspruch nicht gerecht.

ForseA und ISL fordern die Bundesregierung auf ein Gesetz zur "Sozialen Teilhabe" vorzulegen, dass folgende Anforderungen erfüllt:

  • Die Leistungen müssen einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden. Nur so kann eine faktische Gleichstellung mit Nichtbehinderten hergestellt werden, da sie dem Ausgleich von Benachteiligungen dienen.
  • Soziale Teilhabe muss bedarfsgerecht erbracht werden. Viele Ansprüche auf Teilhabe am Leben der Gesellschaft sind weder im Umfang noch in der Art der Leistung bestimmt und stellen nur Teilleistungen dar. Soziale Teilhabe muss aber behinderten Menschen die gleichen Lebenschancen eröffnen wie Nichtbehinderten.
  • Keine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes. Anstatt den Grundsatz "ambulant vor stationär" unter den Kostenvorbehalt zu stellen und das Wahlrecht auf "angemessene Wünsche" zu beschränken, müssen – wie in § 9 SGB IX vorgesehen - die "berechtigten Wünsche" behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf muss außerdem folgende Leistungen umfassen:

  • Umfassender Anspruch auf "Persönliche Assistenz". In dieser Regelung werden Leistungen der Pflege und Betreuung, der häuslichen Krankenpflege, der Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsassistenz, der Kindergarten- und Schulassistenz, der Elternassistenz, der Freizeitbegleitung, der Kommunikations-, der Mobilitäts- und der Urlaubassistenz als umfassender und einheitlicher Anspruch gewährt.
  • Ein nach nachvollziehbaren Kriterien gestaffeltes Teilhabegeld . Es ersetzt die Landesregelungen zum Landespflege-, Blinden-, Gehörlosen- und Sehbehindertengeld und wird nicht auf Leistungen für Persönliche Assistenz angerechnet.
  • Umfassende Regelungen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Damit werden bisherige Ansprüche auf Anpassung, Umgestaltung und Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung erweitert.

Unterstützen Sie die Forderungen von ISL und ForseA mit Ihrer Unterschrift.

Alle Informationen zu dieser Aktion sowie die Unterstützererklärung finden Sie auf der Internetseite des Forums selbstbestimmter Assistenz.

 



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