Bundesteilhabegesetz Icon Bundesteilhabegesetz


Das BTHG ist ein Bundesgesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Das Gesetz wurde Ende 2016 verabschiedet. Seit 1.1.2017 ist die erste Reformstufe eingetreten. Bis 2023 soll das Gesetz umgesetzt werden. Dafür bedarf es insgesamt vier Reformstufen.

Im April 2016 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht. Es gab in diesem Jahr massive Proteste gegen den Referentenentwurf, da es in vielen Punkten die Menschenrechte von Menschen mit Beeinträchtigung verletzte. In vielen Bereichen gab es eher Verschlechterungen. Viele sagten, es wäre nicht ihr Gesetz. Es gab wenig Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 in Deutschland ratifiziert wurde.

Zu diesem Gesetz machte das ZSL Bad Kreuznach 2017 eine große Veranstaltung:

Jahresbericht 2017

Informationen zum Bundesteilhabegesetz (bmas.de)

Frauenpolitik Icon Frauenpolitik

Warum engagieren wir uns im Bereich der Frauenpolitik? Wieso ist eine Frau mit Behinderung anders als eine Frau ohne Behinderung?

Jede Frau sollte das Recht haben, ihren Lebensentwurf frei und unabhängig gestalten zu können.

Frauen mit Behinderung sind oftmals einer Mehrfachdiskriminierung ausgeliefert. Zu der Geschlechterdiskriminierung treten noch die Vorurteile gegenüber der Behinderung auf.

Allgemeine Vorurteile gegenüber Frauen mit Behinderung können beispielsweise sein:

  • Die Unterstellung von Asexualität: Vorurteil bedingt durch Dysfunktionalität sexueller Körperregionen. Aber das Sexualität auch und vor allem eine Kopfsache ist, wird nicht bedacht,

  • Eine passive Rollenzuschreibung: Die Unterstellung, Frauen mit Behinderung wären generell inaktiv und würden nicht mehr das Haus verlassen,

  • Der doppelte Schutz-Charakter: Frauen gelten immer noch als das schwache Geschlecht. Im Volksmund wird ein Mensch mit Behinderung als hilfebedürftig angesehen. Vereint eine Person beide Merkmale auf sich, so wird sie als doppelt schutzwürdig erachtet. Damit einhergehen können Mitleid und Aberkennung der eigenen Selbstkompetenz durch andere als Folgeerscheinung.

Auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung heißt es hierzu: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden die typischen Schwierigkeiten und Forderungen von Frauen mit Behinderungen unter dem Stichwort „Mehrfachdiskriminierung“ erneut aufgegriffen. Thematisiert wurden vor allem folgende Punkte:

  • Schaffung eines wirksamen gesetzlichen Schutzes vor Mehrfachdiskriminierung,

  • Elternassistenz,

  • Recht auf geschlechtsspezifische Pflege und Assistenz,

  • Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause statt im Heim, sowie

  • Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und Missbrauch (siehe oben: “Doppelter Schutzcharakter von Frauen mit Behinderung”).

Die Politik erweist sich als ein geeignetes Steuerungsinstrument, um die strukturellen und sozio-ökonomischen Ungleichheiten gegenüber Frauen in Deutschland zu mindern und in naher Zukunft über den allgemeinen Wandel der Gesellschaft und durch die Ausführung der behördlichen Organe aufzuheben.

Zusätzlich ist es ein Fakt, dass Frauen eher in kleinen Betrieben arbeiten, eher im Dienstleistungsbereich, eher in Betrieben mit wenig Aufstiegsmöglichkeiten, also flachen Hierarchien. Dadurch verdienen Frauen schon mal weniger und dann kommen noch die Unterschiede im Einkommen. Bis vor drei Jahren beliefen die sich auf 22% im Vergleich des Durchschnitteinkommens Mann/ Frau.

Altersarmut ist eigentlich weiblich. Hierzu ein Beispiel: Eine Frau bekommt Kinder und kehrt bis zum 6 Lebensjahr nicht zurück in ihren Beruf. Sobald das Kind in der Schule ist, möchte sie wieder in ihren Beruf zurück. Allerdings ist ihr Berufswissen mangelhaft und kann auschlaggebend sein für eine ungleiche Entlohnung. Um trotzdem auch für ihre Familie, das Kind ist ja noch klein, da zu sein, reduziert sie ihre Stelle auf eine Halbtagsstelle. Dann ist sie irgendwann wieder bereit eine Vollzeitstelle anzunehmen. Das Kind ist groß. Aber nun sind ihre Schwiegereltern pflegebedürftig und sie fühlt sich ihnen verpflichtet.

Irgendwann ist die Zeit gekommen, dass sie mit ihrem Mann seine Rente genießen könnte. Aber er verstirbt. Dadurch, dass sie nur sehr kurz in ihrem Beruf gearbeitet hat, viel zu Hause war wegen der Familie rutscht sie in die Altersarmut.

Das ist eine wahre Geschichte. Leider passiert so etwas Ähnliches viel zu oft.

Dafür setzen wir uns von ZSL Bad Kreuznach e.V. durch unsere Arbeit als Non-profit-Verein aktiv ein. Wir leisten Frauenarbeit mit dem Schwerpunkt auf Frauen, die eine körperliche oder kognitive Behinderung haben. Durch gegenseitige Vernetzungsarbeit im Kleinen wollen wir Frauen untereinander zusammenbringen. Dabei möchten wir Freiräume der Beratung und des gegenseitigen Austausches schaffen. Darüber hinaus wirken wir als Verein politisch und engagieren uns für Gesetze zur Inklusion und Teilhabe von behinderten Menschen und den allgemeinen Rechten von Frauen und Mädchen. Wenn Sie auch einen Beitrag dazu leisten möchten, so können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Inklusion Icon Inklusion

Inklusion Inklusion ist ein sehr schwieriges Wort. Definitionsmäßig bedeutet Inklusion: Einschluss. Die treffendste Definition von Inklusion im sozialem Zusammenhang lautet: Alles verändert sich, damit alle teilhaben/teilgeben können.

Grafik Inklusion

© 2013 Marian Indlekofer, Sozialverband VdK Bayern e. V.

Egal welches Geschlecht, welches Alter, welcher Herkunft, welcher Bildung, ob beeinträchtigt oder nicht, ob krank oder gesund jeder kann mitmachen und jeder ist willkommen. Dies kann ermöglicht werden, wenn man sich an den Stärken, bzw. an den Ressourcen der Personen, die mitmachen wollen, orientiert.

Unser Kooperationspartner ist das Projekt „inklusiv leben lernen“. Dort wird Inklusion gelebt und gelernt:

www.inklusiv-leben-lernen.de

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