Beratung Icon Beratung

Alle Ratsuchende sind willkommen und wir versuchen zu unterstützen und zu begleiten in allen Bereichen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Beeinträchtigung.

Link Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Spezialisiert sind wir in Beratung der Leistungsform des Persönlichen Budget.

Hier geht es zunächst um grundsätzliche Fragen, wie die der Antragstellung beim Sozialamt und anderen Kostenträgern. Im Mittelpunkt steht oft das Problem des Eigenanteils aus dem persönlichen Einkommen und Vermögen. Im weiteren Verlauf helfen wir bei organisatorischen Fragen, wie der Gestaltung der Arbeitsverträge und Kündigungen, der Dienstpläne usw. Schließlich begleiten wir unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bedarfsfall auch weiterhin, wenn diese Form der Persönlichen Assistenz angelaufen ist.

In diesem Rahmen spielt auch der Bereich der Integrationshelferinnen und -helfer für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Behinderungen eine große Rolle.

Auf Wunsch und bei Bedarf informieren wir ebenfalls über das Angebot ambulanter Dienste und Sozialstationen. In manchen Fällen könnte auch die Entscheidung für solche Alternativen als die passendere erscheinen.

Schließlich beraten wir zu allen Fragen des privaten und beruflichen Alltags von Menschen mit Behinderungen. Hierzu zählen Themen wie Mobilität, Wohnen, barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes, Ausbildung und Beruf sowie Hilfsmittel.

Abrechnungsservice Icon Abrechnungsservice

Angegliedert an unsere Beratungsstelle ist ein Abrechnungsservice zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung, wenn sie sich für das Arbeitgebermodell entschieden haben. Dieser Abrechnungsservice hat per se nichts mit dem Angebot unserer Beratung zu tun.
Er dient lediglich zur Unterstützung, wenn die Verhandlungen zum Arbeitgebermodell erfolgreich waren.

Ihre Verhandlungen mit dem Kostenträger über Ihren Hilfebedarf waren erfolgreich und Sie dürfen nun als Arbeitgeber aktiv werden – Sie fühlen sich allerdings wie ein Ochs vorm Berg und wissen nicht wo Sie anfangen sollen?

Dann helfen unsere Mitarbeiter/innen mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Fachwissen gerne dabei, sich Klarheit darüber zu verschaffen und umzusetzen.

Leistungen im Rahmen des Abrechnungsservices

Kernleistungen

  • Anlage und Pflege der Mitarbeiterstammdaten

  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen nach den Angaben des Arbeitgebers und Vornahme notwendiger Korrekturabrechnungen

  • Erstellung von An- und Abmeldung für geringfügig Beschäftigten über das Haushaltsscheckverfahren

  • Erstellen notwendiger Abrechnungsunterlagen für Minijobber wie Verdienstbelege, Kostenübersicht für die Knappschaft, etc. sowie Ausfüllen des Antrags auf Erstattung im Krankheitsfall

  • Klärung / Beantwortung von abrechnungstechnischen Fragen

  • Versenden der Abrechnungsunterlagen per Mail

  • Erstellen und Versenden einer Abrechnungs-CD mit sämtlichen Abrechnungsunterlagen des Jahres für jeden Arbeitgeber

Wahlleistungen

  • Führen von Urlaubskonten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Beratung/Hilfestellung von Seiten des Abrechnungsservices

  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, wie bspw. Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen u. a.

  • Unterstützung bei der Berechnung des Urlaubs und der Krankheitslohnfortzahlung

  • Informieren über rechtliche und abrechnungsrelevante Themen

Sonstiges

  • Erstellen von Kalkulationen für den Kostenträger

Kostenpflichtige Leistungen

  • Im Einzelfall Korrekturen der Abrechnungen

  • Im Einzelfall Jahresaufstellungen/Sonderberechnungen etc.

Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen und deren Kosten sind nach individueller Absprache möglich!

Kosten für den Abrechnungsservice

Grundpauschale 39,00 €
Je abzurechnender MA 17,50 €
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer

Beispiel: Arbeitgeber mit 3 MA

Grundpauschale 39,00 €
Je abzurechnender MA 52,50 € (3 x 17,50 €)
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer 6,41 €
Gesamtkosten 97,91 €

In der Regel übernimmt der Kostenträger die Kosten für unseren Service, so dass Sie damit nicht belastet werden.

Eine Übersicht über unsere Leistungen können Sie hier downloaden.

Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

ArbeitgeberInnenmodell Icon ArbeitgeberInnenmodell

Menschen mit Beeinträchtigung, die im Alltag viel Unterstützung brauchen, können diese auf verschiedene Arten und Weisen erlangen:

  • Stationäre Einrichtungen

  • Ehrenamtliche Personen, wie Familienmitglieder, FreundInnen oder NachbarInnen

  • Ambulante Dienste, wie z. B. der Caritas oder des ASB, bzw. private Pflegedienste
Einige schließlich bevorzugen Persönliche Assistenz im Rahmen des ArbeitgeberInnenmodells.

Was ist das?

Persönliche Assistenz ist jede Form der persönlichen Hilfe, die behinderte Menschen als AssistenznehmerInnen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie kann sowohl die Bereiche der Körperpflege, der Haushaltshilfe oder medizinischen Krankenpflege, als auch die kommunikativen Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher für Hörgeschädigte oder Vorlesedienste für Blinde umfassen. Der Arbeitgeber weist die Persönliche Assistenz ein in alle Bereiche, wo Unterstützung notwendig ist. Das heißt die Initiative und Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Dieser führt einen kleinen Betrieb durch das Arbeitgebermodell.

Die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig, den ArbeitgeberInnen obliegt die Pflicht, die entsprechenden Gelder an das Finanzamt, bzw. die Krankenkassen abzuführen. Die ArbeitgeberInnen suchen ihre AssistentInnen auf dem freien Arbeitsmarkt. Unter den Bewerbern einer vom Arbeitgeber geschalteten Anzeige, sucht der Arbeitgeber die für ihn passenden Bewerber aus. Führt mit ihnen Bewerbungsgespräche. Leitet die Einarbeitung ein. Sie entscheiden selbst, wer bei ihnen arbeitet. Der Arbeitgeber organisiert selbstbestimmt seine Assistenz.

Wenn diese Organisation, Verwaltung und auch die Anweisungen nicht möglich sind, gibt es Dienste, die auch dabei unterstützen und ihnen die Teilhabe ermöglichen, sobald man sich für das Arbeitgebermodell entschieden hat. Keine Angst, dazu ist weder eine mehrjährige Lehre, noch gar ein Studium notwendig; eine begleitende Schulung und die Übertragung bestimmter Tätigkeiten der ArbeitgeberInnen an Dritte könnte jedoch sinnvoll sein.

Im Unterschied zu den überwiegend vorhandenen Hilfeangeboten sind die Assistenznehmerlnnen nicht mehr nur Objekte, an denen die Hilfeleistungen erbracht werden, sondern bestimmen selbst als Subjekte über ihre gesamte Persönliche Assistenz.



„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

– (Art. 1 Abs. 1 GG)

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